Die Gesellschaft INPRO Čáslav GmbH, mit dem Sitz Jeníkovská 1815, 286 01 Čáslav, Firmen-Ident.-Nr. 25108727, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht in Prag, Abschnitt C, Einlage 49293 (weiter nur „Verwalter“) bearbeitet im Sinn der Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates Nr. 2016/679 über den Schutz der natürlichen Personen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Personaldaten und über der freien Bewegung dieser Daten und über die Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (allgemeine Verordnung über den Schutz der persönlichen Daten) (weiter nur „Verordnung“), die folgenden Personaldaten:
Name (Vorname und Familienname)
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Adresse
Das Bewahren und die Bearbeitung der Personaldaten ist für die unbedingt notwendige Zeit, falls keine andere Rechtsvorschrift des Bewahrens der Vertragsdokumentation eine längere Zeit fordert. Die Bearbeitung ist notwendig zum Erfüllen der Rechtspflicht und für die Zwecke der berechtigten Interessen des Verwalters.
Die Bearbeitung der Personaldaten wird nicht automatisiert, sondern manuell vom Verwalter der Personaldaten durchgeführt. Die Personaldaten werden nicht in die dritten Länder außerhalb der EU übergeben.
Der Verwalter hat keine Person, den sog. Beauftragten. Den Verwalter kann man an der E-Mail-Adresse info@wohnwagen-kondor.com kontaktieren.
Der Verwalter der Personaldaten als der Betreiber der Webseite www.wohnwagen-kondor.com, nutzt auf dieser Webseite die Daten Cookies, die hier zum Zweck genutzt werden:
zum Messen der Besucherzahl der Webseiten und zum Schaffen der Statistik der Besucherzahl und des Benehmens der Besucher auf den Webseiten
zur Grundfunktionsfähigkeit der Webseiten
Die Webseiten kann man auch im Regime benutzen, das das Sammeln der Daten über das Benehmen der Besucher der Webseite nicht ermöglicht – es ist möglich dieses Regime entweder im Rahmen der Einstellungen der Suchmaschine zu stellen oder es ist möglich gegen solches Sammeln aufgrund des gerechtigten Interesses des Verwalters einen Einwand laut des Artikels der Verordnung zu erheben. Ihr Einwand wird unverzüglich ausgewertet werden. Die Cookies, die für die Funktionsfähigkeit der Webseite notwendig sind, werden nur für die unbedingt notwendige Zeit für die Funktion der Webseite bewahren werden.
Falls der Besucher einen Einwand gegen die Bearbeitung der technischen Cookies erhebt, die für die Funktionsfähigkeit der Webseite notwendig sind, ist es nicht möglich in einem solchen Fall, die Vollfunktionsfähigkeit und Kompatibilität der Webseite zu garantieren.
Die Cookies, die zum Zweck des Messens der Besucherzahl der Webseite und des Schaffens der Statistik der Besucherzahl und des Benehmens der Besucher auf der Webseite gesammelt werden, werden in der Form der Kollektivgesamtheit und in der anonymen Form beurteilt, die keine Identifikation des Einzelnen ermöglicht. Diese Daten werden für die Zeit von 50 Monaten bewahren.
Die versammelten Cookies-Daten werden von weiteren Bearbeitern bearbeitet:
Vom Anbieter des Dienstes Google Analytics, der von der Gesellschaft Google Inc. betrieben wird, mit dem Sitz 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Nehmen Sie, bitte, zur Kenntnis, dass Sie laut der Verordnung das Recht haben:
einen Einwand gegen die Bearbeitung aufgrund des berechtigten Interesses des Verwalters zu erheben,
von uns die Information zu fordern, welche Ihre Personaldaten wir bearbeiten,
von uns den Zutritt zu diesen Daten zu fordern und diese aktualisieren oder reparieren zu lassen, beziehungsweise die Begrenzung der Bearbeitung zu fordern,
von uns die Löschung dieser Personaldaten zu fordern, die Löschung führen wir durch, falls es nicht im Widerspruch mit gültigen Rechtsvorschriften oder berechtigten Interessen des Verwalters liegt,
auf die Möglichkeit des Übertragens der Daten, falls es sich um automatisierte Bearbeitung aufgrund der Zustimmung oder aus dem Grund des Erfüllens des Vertrags handelt,
eine Kopie der bearbeiteten Personaldaten zu fordern,
auf den wirksamen Gerichtsschutz, falls Sie überzeugt sind, dass Ihre Rechte laut der Verordnung infolge der Bearbeitung Ihrer Personaldaten im Widerspruch mit dieser Verordnung gebrochen wurden,
eine Beschwerde beim Amt für den Shutz der Personaldaten zu geben.